TANKINSTALLATION

TANKINSTALLATION

Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Planung  und Installation neuer Lagertanks. Mit unseren Partnern finden wir zusammen mit Ihnen die für Sie passende Lösung im Bereich Heizen mit Heizöl. Sprechen sie uns an!


ÖLHEIZUNGEN

Wer ein Gebäude mit Ölheizung besitzt, sollte sich mit den aktuellen Rahmenbedingungen vertraut machen. Die ergeben sich aus dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der jüngst in Kraft getretenen CO2- Bepreisung. Das Institut für Wärme und Mobilität (IWO) hat wichtige Punkte zusammengefasst.

Das Wichtigste zuerst: Ölheizungen dürfen weiter betrieben und auch modernisiert werden. Bis einschließlich 2025 können bestehende Heizkessel wie gewohnt gegen moderne Öl- Brennwertgeräte ausgetauscht werden. Nur für Hausbesitzer in Baden-Württemberg und Hamburg gelten landesspezifische Regeln.

Hauseigentümer, die nach 2025 eine neue Ölheizung einbauen wollen, müssen zusätzlich auf erneuerbare Energien wie zum Beispiel Solaranlagen setzen. Der Einbau einer Ölheizung allein ist allerdings auch erlaubt. Nämlich dann, wenn kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist, und keine erneuerbaren Energien anteilig eingebunden werden können. Ist die Ölheizung bereits mit einer Solaranlage kombiniert, so kann jederzeit ein Kesseltausch durchgeführt werden, da das Gebäude bereits anteilig mit erneuerbaren Energien versorgt wird.

Auf fossile Energieträger wie Erdgas, Flüssiggas und Heizöl, aber auch auf Kraftstoffe Benzin und Diesel wird seit 1. Januar 2021 eine zusätzliche Abgabe – die sogenannte CO2-Bepreisung – erhoben. Sie soll dazu beitragen, dass insgesamt weniger solcher Kraft- und Brennstoffe verbraucht werden und die so verursachten Treibhausgasemissionen sinken. Der CO2-Preis wird grundsätzlich auf alle fossilen Energieträger erhoben. Für 2021 beträgt dieser 25 Euro pro Tonne CO2. Für Hauseigentümer bedeutet das Mehrkosten von rund 0,75 Cent pro Kilowattstunde beim Heizöl, rund 0,65 Cent pro Kilowattstunde beim Flüssiggas bzw. rund 0,55 Cent pro Kilowattstunde beim Erdgas. Damit sind die Unterschiede zwischen den genannten Energieträgern eher gering und die Erhöhung liegt beim Heizöl etwa im Bereich der gewohnten Preisschwankungen.


WARTUNG

Bei doppelwandigen Lagerbehältern sollte jährlich die Funktion des Leckanzeigegerätes durch einen zugelassenen Fachbetrieb nach WHG (Wasserhaushaltsgesetz) überprüft werden.

Bei einwandigen Behältern (z.B. kellergeschweißt) sollte der Auffangraum mindestens vierteljährlich sowie bei jeder Tankbefüllung durch eigene Sichtung des Betreibers überprüft werden.

Wir überprüfen im Rahmen einer Wartung die Funktion der Überwachungsbauteile, sonstige Armaturen (Füllstandsanzeige, etc.) und den allgemeinen Zustand Ihrer Tankanlage. Auch Lagerbehälter, die mit einer Leckschutzauskleidung (auch „Tankinnenhülle“ genannt) ausgerüstet sind, werden von uns ebenfalls überprüft.

Auf Wunsch können Sie auch Jahreswartungen (intervallmäßige Überprüfung/ Wartung von Zapf- oder Tankanlagen) durch MF Tankanlagen durchführen lassen. Die jährliche Überprüfung dient der frühzeitigen Erkennung kleinerer Mängel und vermeidet in der Regel größere Instandsetzungsarbeiten. Sollten Sie die Jahreswartung wünschen, sprechen Sie uns einfach an.


REPARATUR / MÄNGELBESEITIGUNG

Kleinere Mängel (wie z.B. Grenzwertgeber alter Bauart, Domschacht nicht flüssigekeitsdicht, o.ä.) können in der Regel zeitnah und problemlos von uns behoben werden. Darüber hinaus können wir mit kurzfristiger Neuteilbeschaffung und unserem umfangreichen Ersatzteillager sowohl neue als auch ältere Anlagen kostengünstig reparieren.

Sollten bei einer Sachverständigenabnahme durch TÜV/ DEKRA Mängel festgestellt worden sein, stehen wir als Fachbetrieb für die Beseitigung zur Verfügung. Lassen Sie uns gern Ihren Prüfbericht oder die Mängelauflistung zukommen und wir besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.


TANKABNAHME / PRÜFPFLICHT (TÜV/DEKRA)

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die entsprechenden Verordnungen der Bundesländer bestimmen, dass Arbeiten an Tankanlagen nur von zertifizierten Fachbetrieben ausgeführt werden dürfen. Aufgrund der unterschiedlichen Anlageverordnungen der einzelnen Bundesländer ist zu empfehlen, sich als Privathaushalt einem geprüften Fachbetrieb anzuvertrauen, um die gesetzeskonforme Abnahme Ihrer Lagerbehälter zu sichern.

Seit 01.08.2017 ist die neue „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) in Kraft. Diese Verordnung hat Gesetzeskraft und bringt wesentliche Änderungen für die Arbeit an Heizölverbraucheranlagen mit sich.

Die wichtigsten Punkte der AwSV im Überblick:

  • Generelle Fachbetriebspflicht für alle Anlagen ab 1.000 l Lagervolumen. "Fachbetrieb" bedeutet hierbei immer ein zertifizierter Fachbetrieb nach §62 AwSV bzw. nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
  • Anzeigepflicht besteht für jeden, der eine Anlage betreibt, befüllt, entleert, ausbaut, stilllegt, instandhält/-setzt, reinigt, überwacht oder überprüft, wenn eine nicht unerhebliche Menge Heizöl austritt und/ oder der Verdacht besteht, dass Gewässer oder Abwasseranlagen verunreinigt werden könnten.
  • Prüfpflichten: Jeder Anlagenbetreiber ist verantwortlich, rechtzeitig einen Sachverständigen nach §53 AwSV zur Anlagenprüfung zu beauftragen. 

Prüfintervalle für Anlagen außerhalb von Wasserschutz-/ Überschwemmungsgebieten

  • oberirdisch, ab 1.000 l bis 10.000 l Volumen: nur bei Inbetriebnahme/ wesentlicher Veränderung
  • oberirdisch, ab 10.000 l bis 100.000 l Volumen: bei Inbetriebnahme/ wesentlicher Veränderung/ Stilllegung, wiederkehrende Prüfung alle 5 Jahre
  • unterirdisch, bis 100.000 l Volumen: bei Inbetriebnahme/ wesentlicher Veränderung/ Stilllegung, wiederkehrende Prüfung alle 5 Jahre

Prüfintervalle für Anlagen innerhalb von Wasserschutz-/ Überschwemmungsgebieten

  • oberirdisch, ab 1.000 l bis 100.000 l Volumen: bei Inbetriebnahme/ wesentlicher Veränderung/ Stilllegung, wiederkehrende Prüfung alle 5 Jahre
  • unterirdisch, bis 10.000 l Volumen: bei Inbetriebnahme/ wesentlicher Veränderung/ Stilllegung, wiederkehrende Prüfung alle 2,5 Jahre
  • unterirdisch, ab 10.000 l Volumen: Im WSG nicht erlaubt!

Damit sind alle Heizöl-Verbraucheranlagen einmalig prüfpflichtig nach der Inbetriebnahme. Dies betrifft auch die Anlagen und Tanks, die bereits seit vielen Jahren in Betrieb sind, wenn bei diesen nach der Installation noch keine Prüfung eines Sachverständigen (DEKRA / TÜV) erfolgt ist. Unabhängig von der Dauer der bisherigen Laufzeit der Anlage können Sie der neu eingeführten Prüfpflicht auch nachträglich durch die Prüfung eines Sachverständigen nachkommen. Sollte die Prüfung nicht vorgenommen werden, kann im Schadensfalls der Versicherungsschutz beeinträchtigt oder sogar ausgeschlossen werden.

Bei der Prüfung wird unter anderem auch die einwandfreie Funktion des Grenzwertgebers, sowie die Sichtbarkeit des Füllstandes überprüft. Notwendige Nachrüstungen für Tanks verschiedenster Bauformen können direkt vor Ort erfolgen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

MF Tankanlagen steht Ihnen für die Vorbereitungen einer erfolgreichen Abnahme gerne zur Verfügung und setzt die notwendigen Elemente Ihrer Tankanlage vorab instand. Den anschließenden Prüftermin können Sie ganz bequem über uns anfordern.

GRENZWERTGEBER & FÜLLSTANDANZEIGE

Die einwandfreie Funktion des Grenzwertgebers sowie die Feststellung des Füllstandes sind wichtige Bestandteile der Abnahme. Diesen beiden Prüfkriterien können wir im Rahmen der Wartung/Instandhaltung sowie der Vorbereitung auf Ihre Abnahme schnell und einfach erfüllen.

Der Grenzwertgeber sorgt dafür, dass beim Befüllen der Tanks automatisch abgeschaltet wird, wenn der maximale Füllstand erreicht ist. Damit wird das Überlaufen des Heizöls während des Tankvorgangs verhindert. Der Grenzwertgeber muss ausgetauscht werden, wenn dieser verdreckt oder defekt ist, da er dann beim Befüllen der Sicherungsvorrichtung den maximalen Füllstand nicht mehr mitteilen kann.

Der Füllstand des Tanks muss jederzeit klar erkennbar sein. Dies kann bei älteren Tanks nicht der Fall sein, wenn sie keine direkte Anzeige montiert haben. Einige Bauarten lassen den Füllstand durch transparente Wände erkennen. Wenn dies nicht oder nicht mehr der Fall ist, sollte der Tank gereinigt werden oder eine Tankuhr nachgerüstet werden. Zugelassene Nachrüstsätze mit einer Sonde und einer Skala zum Ablesen bieten hier eine schnelle Lösung.

Der Heizöllieferant ist durch die neue Gesetzgebung angehalten, nur noch Tanks zu befüllen, die augenscheinlich rundum intakt sind und mit einem funktionstüchtigen Grenzwertgeber ausgerüstet sind.

WAS IST BEI DER HEIZÖLLAGERUNG ZU BEACHTEN?

Nein - nicht, wenn es richtig gelagert wird. Heizöl ist ein Naturprodukt, das im Laufe der Zeit altert. Dabei bilden sich Ablagerungen, die auf den Boden der Tankanlage sinken. Sind der/ die Lagerbehälter - und alle Bauteile vom Füllstutzen über den Tankbehälter bis zum Ölfilter - fachgerecht installiert, beeinträchtigt das die Heizung jedoch in keiner Weise.

Ein Fachbetrieb (zertifiziert nach Wasserhaushaltsgesetz) kann vor Ort beurteilen, ob der Tank fachgerecht installiert ist, so dass Heizöl sicher und über einen längeren Zeitraum gelagert werden kann. Wir sagen Ihnen auch, ob der Tank gereinigt werden sollte oder ob einzelne Bauteile auf den neuesten Stand gebracht werden müssen.

Kein Tageslicht: Lichtdurchlässige Öltanks, wie etwa Batterietanks aus Kunststoff oder GFK, sollten vor Lichteinfall geschützt werden. Dunkeln Sie beispielsweise die Fenster des Tankraums mit Folie ab.

Konstante Temperatur: Die ideale Lagertemperatur für Heizöl liegt zwischen 5 und 15 Grad Celsius. Der Öltank sowie die Ölleitungen sollten in jedem Fall frostfrei installiert sein. Nur so ist sichergestellt, dass es nicht zu einer Paraffinausscheidung im Heizöl kommt, was zu Anlagenstörungen führen kann. Durch eine möglichst konstante Temperatur können Sie auch die Entstehung von Kondenswasser weitgehend verhindern. Da Wasser schwerer ist als Öl, sinkt es zu Boden und kann in größeren Mengen ebenfalls den Betrieb stören sowie zu Korrosion führen.

Umstellung auf das sog. "Einstrangsystem": Wenn heute ein Tank neu errichtet oder wesentlich verändert wird, muss die Ölleitung im Einstrangsystem installiert werden. Das bedeutet, dass vom Heizöltank bis zum Vorfilter nur eine Ölleitung verläuft (früher: Zu- und Rücklaufleitung). Über sie wird dem Tank genau so viel Heizöl entnommen, wie tatsächlich am Brenner benötigt wird. Es muss kein Öl zum Tank zurückgeführt werden. Das verbessert die Lagerbedingungen und verringert die Bildung von Ablagerungen.
Quelle: www.zukunftsheizen.de/heizöltank