TANKINSTALLATION

TANKINSTALLATION

Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Planung neuer Lagertanks. Gemeinsam mit unseren Partnern finden wir zusammen mit Ihnen die für Sie passende Lösung. Sprechen sie uns an!


INDUSTRIELLE TANKANLAGEN

Industrieanlagen umfassen den Bau von Tanklagern für Heizöl, Kraft- und Schmierstoffe sowie Verladeanlagen für Tank- und Kesselwagen (TKW Verladetechnik).

Ebenso schließt der Industrieanlagenbau die Medienversorgung für Fahrzeugerstbetankung und Prüfstände mit ein. Neben Abfüll-, Dosier- und Mischtechnik sind auch Entsorgungsanlagen (z. B. für Öl), Druckluftanlagen und weitere Industrieanlagen im Leistungsumfang inbegriffen.


WARTUNG

Gerne übernehmen wir die Wartung Ihrer Anlagen nach den Hersteller- und gesetzlichen Vorgaben. Die regelmäßige Wartung erhöht die Betriebssicherheit und die zuverlässige Funktion Ihrer Anlage und minimiert somit Ausfallzeiten. Gerne nehmen wir Ihre Anlage in unseren Wartungsplan auf und führen die regelmäßige Wartung für Sie durch.


REPARATUR / MÄNGELBESEITIGUNG

Kleinere Mängel (wie z. B. Grenzwertgeber alter Bauart, Domschacht nicht flüssigkeitsdicht, o. ä.) können in der Regel zeitnah und problemlos von uns behoben werden. Darüber hinaus können wir mit kurzfristiger Neuteilbeschaffung und unserem umfangreichen Ersatzteillager sowohl neue als auch ältere Anlagen reparieren.

Sollten bei einer Sachverständigenabnahme durch TÜV/ DEKRA Mängel festgestellt worden sein, stehen wir als Fachbetrieb für die Beseitigung zur Verfügung. Lassen Sie uns gern Ihren Prüfbericht oder die Mängelauflistung zukommen und wir besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die entsprechenden Verordnungen der Bundesländer bestimmen, dass Arbeiten an Tankanlagen nur von zertifizierten Fachbetrieben ausgeführt werden dürfen. Aufgrund der unterschiedlichen Anlageverordnungen der einzelnen Bundesländer ist zu empfehlen, sich als Privathaushalt einem geprüften Fachbetrieb anzuvertrauen, um die gesetzeskonforme Abnahme Ihrer Lagerbehälter zu sichern.

Seit 01.08.2017 ist die neue „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) in Kraft. Diese Verordnung hat Gesetzeskraft und bringt wesentliche Änderungen für die Arbeit an Heizölverbraucheranlagen mit sich.

Die wichtigsten Punkte der AwSV im Überblick:

  • Generelle Fachbetriebspflicht für alle Anlagen ab 1.000 l Lagervolumen. "Fachbetrieb" bedeutet hierbei immer ein zertifizierter Fachbetrieb nach §62 AwSV bzw. nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
  • Anzeigepflicht besteht für jeden, der eine Anlage betreibt, befüllt, entleert, ausbaut, stilllegt, instandhält/-setzt, reinigt, überwacht oder überprüft, wenn eine nicht unerhebliche Menge Heizöl austritt und/ oder der Verdacht besteht, dass Gewässer oder Abwasseranlagen verunreinigt werden könnten.
  • Prüfpflichten: Jeder Anlagenbetreiber ist verantwortlich, rechtzeitig einen Sachverständigen nach §53 AwSV zur Anlagenprüfung zu beauftragen.

Prüfintervalle für Anlagen außerhalb von Wasserschutz-/ Überschwemmungsgebieten

  • oberirdisch, ab 1.000 l bis 10.000 l Volumen: nur bei Inbetriebnahme/ wesentlicher Veränderung
  • oberirdisch, ab 10.000 l bis 100.000 l Volumen: bei Inbetriebnahme/ wesentlicher Veränderung/ Stilllegung, wiederkehrende Prüfung alle 5 Jahre
  • unterirdisch, bis 100.000 l Volumen: bei Inbetriebnahme/ wesentlicher Veränderung/ Stilllegung, wiederkehrende Prüfung alle 5 Jahre

Prüfintervalle für Anlagen innerhalb von Wasserschutz-/ Überschwemmungsgebieten

  • oberirdisch, ab 1.000 l bis 100.000 l Volumen: bei Inbetriebnahme/ wesentlicher Veränderung/ Stilllegung, wiederkehrende Prüfung alle 5 Jahre
  • unterirdisch, bis 10.000 l Volumen: bei Inbetriebnahme/ wesentlicher Veränderung/ Stilllegung, wiederkehrende Prüfung alle 2,5 Jahre
  • unterirdisch, ab 10.000 l Volumen: Im WSG nicht erlaubt!

Damit sind alle Heizöl-Verbraucheranlagen einmalig prüfpflichtig nach der Inbetriebnahme. Dies betrifft auch die Anlagen und Tanks, die bereits seit vielen Jahren in Betrieb sind, wenn bei diesen nach der Installation noch keine Prüfung eines Sachverständigen (DEKRA / TÜV) erfolgt ist. Unabhängig von der Dauer der bisherigen Laufzeit der Anlage können Sie der neu eingeführten Prüfpflicht auch nachträglich durch die Prüfung eines Sachverständigen nachkommen. Sollte die Prüfung nicht vorgenommen werden, kann im Schadensfalls der Versicherungsschutz beeinträchtigt oder sogar ausgeschlossen werden.

Bei der Prüfung wird unter anderem auch die einwandfreie Funktion des Grenzwertgebers, sowie die Sichtbarkeit des Füllstandes überprüft. Notwendige Nachrüstungen für Tanks verschiedenster Bauformen können direkt vor Ort erfolgen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

MF Tankanlagen steht Ihnen für die Vorbereitungen einer erfolgreichen Abnahme gerne zur Verfügung und setzt die notwendigen Elemente Ihrer Tankanlage vorab instand. Den anschließenden Prüftermin können Sie ganz bequem über uns anfordern.

TANKABNAHME / PRÜFPFLICHT (TÜV/DEKRA)

GRENZWERTGEBER & FÜLLSTANDANZEIGE

Die einwandfreie Funktion des Grenzwertgebers sowie die Feststellung des Füllstandes sind wichtige Bestandteile der Abnahme. Diesen beiden Prüfkriterien können wir im Rahmen der Wartung/ Instandhaltung sowie der Vorbereitung auf Ihre Abnahme schnell und einfach erfüllen.

Der Grenzwertgeber sorgt dafür, dass beim Befüllen der Tanks automatisch abgeschaltet wird, wenn der maximale Füllstand erreicht ist. Damit wird das Überlaufen des Heizöls während des Tankvorgangs verhindert. Der Grenzwertgeber muss ausgetauscht werden, wenn dieser verdreckt oder defekt ist, da er dann beim Befüllen der Sicherungsvorrichtung den maximalen Füllstand nicht mehr mitteilen kann.

Der Füllstand des Tanks muss jederzeit klar erkennbar sein. Dies kann bei älteren Tanks nicht der Fall sein, wenn sie keine direkte Anzeige montiert haben. Bei einigen Bauarten lässt sich der Füllstand von auße erkennen erkennen. Wenn dies nicht oder nicht mehr der Fall ist, sollte eine Tankuhr nachgerüstet werden. Zugelassene Nachrüstsätze mit einer Sonde und einer Skala zum Ablesen bieten hier eine schnelle Lösung.

Der Heizöllieferant ist durch die neue Gesetzgebung verpflichtet, nur noch Tanks zu befüllen, die augenscheinlich rundum intakt sind, der Füllstand ablesdbar ist und über einen funktionstüchtigen Grenzwertgeber verfügen.

WAS IST BEI DER HEIZÖLLAGERUNG ZU BEACHTEN?

Nein - nicht, wenn es richtig gelagert wird. Heizöl ist ein Naturprodukt, das im Laufe der Zeit altert. Dabei bilden sich Ablagerungen, die auf den Boden der Tankanlage sinken. Sind der/ die Lagerbehälter - und alle Bauteile vom Füllstutzen über den Tankbehälter bis zum Ölfilter - fachgerecht installiert, beeinträchtigt das die Heizung jedoch in keiner Weise.

Ein Fachbetrieb (zertifiziert nach Wasserhaushaltsgesetz) kann vor Ort beurteilen, ob der Tank fachgerecht installiert ist, so dass Heizöl sicher und über einen längeren Zeitraum gelagert werden kann. Wir sagen Ihnen auch, ob der Tank gereinigt werden sollte oder ob einzelne Bauteile auf den neuesten Stand gebracht werden müssen.

Kein Tageslicht: Lichtdurchlässige Öltanks, wie etwa Batterietanks aus Kunststoff oder GFK, sollten vor Lichteinfall geschützt werden. Dunkeln Sie beispielsweise die Fenster des Tankraums mit Folie ab.

Konstante Temperatur: Die ideale Lagertemperatur für Heizöl liegt zwischen 5 und 15 Grad Celsius. Der Öltank sowie die Ölleitungen sollten in jedem Fall frostfrei installiert sein. Nur so ist sichergestellt, dass es nicht zu einer Paraffinausscheidung im Heizöl kommt, was zu Anlagenstörungen führen kann. Durch eine möglichst konstante Temperatur können Sie auch die Entstehung von Kondenswasser weitgehend verhindern. Da Wasser schwerer ist als Öl, sinkt es zu Boden und kann in größeren Mengen ebenfalls den Betrieb stören sowie zu Korrosion führen.

Umstellung auf das sog. "Einstrangsystem": Wenn heute ein Tank neu errichtet oder wesentlich verändert wird, muss die Ölleitung im Einstrangsystem installiert werden. Das bedeutet, dass vom Heizöltank bis zum Vorfilter nur eine Ölleitung verläuft (früher: Zu- und Rücklaufleitung). Über sie wird dem Tank genau so viel Heizöl entnommen, wie tatsächlich am Brenner benötigt wird. Es muss kein Öl zum Tank zurückgeführt werden. Das verbessert die Lagerbedingungen und verringert die Bildung von Ablagerungen.
Quelle: www.zukunftsheizen.de/heizöltank