TANKSTILLLEGUNG

TANKSTILLLEGUNG / TANKENTSORGUNG

Lagerbehälter, die nicht mehr benötigt werden, nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entsprechen oder deren Umrüstung nicht mehr möglich ist, werden meist stillgelegt bzw. entsorgt. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob ein weiterer Betrieb der Tanks möglich und sinnvoll ist, finden Sie hier unten auf dieser Seite Anhaltspunkte für eine fundierte Entscheidung.

Bei der Stilllegung/ Entsorgung oberirdischer Tanks (z. B. kellergeschweißte oder Batterietanks), werden diese von uns demontiert und fachgerecht entsorgt.

Bei der Stilllegung von unterirdischen Lagerbehältern wird dieser entleert, entgast, gereinigt und zur notwendigen Abnahme durch einen Sachverständigen (TÜV/ Dekra) vorbereitet. In Absprache mit dem Sachverständigen kann ein Erdtank nach der Stilllegung als Regenwassertank (z.B. für Gartenbewässerung) genutzt werden. Andernfalls wird der Tank mit Sand/ Wasser verfüllt und verschlossen.

Noch vorhandene Bestände können aufgenommen und in Nähe des Einsatzortes bei Bekannten/ Verwandten eingefüllt werden. Alternativ können die abgepumpten Restmengen im Anschluss durch uns gutgeschrieben werden.

Die "saubere" Arbeit im Sinne des Umweltschutzes steht bei uns im Vordergrund. Als Fachbetrieb garantieren wir Ihnen die ordnungsgemäße Entsorgung der Ablagerungen gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Die Produktschlämme werden von uns abgepumpt und fachgerecht entsorgt, so dass Sie sich auf eine umweltfreundliche und nachhaltige Entsorgung verlassen können.

Der TÜV Nord informierte im April 2017 über die begrenzte Lebensdauer von Kunststoffbatteriebehältern aus thermoplastischen Werkstoffen (Polyethylen oder Polyamid).

Zuvor wies bereits der Bundesverband Lagerbehälter e.V. darauf hin, dass Heizöllagerbehälter aus Kunststoff auf einen sicheren Betrieb von 30 Jahren ausgeleget seien, daher wird (auch seitens der Hersteller) empfohlen diese Behälter nach Ablauf von 30 Jahren zu ersetzen. Lagerbehälter verlieren mit zunehmender Gebrauchsdauer aufgrund von Alterungsprozessen an Festigkeit und können folgende Probleme aufweisen (Ausführliche Beschreibungen entnehmen Sie bitte dem Schreiben des Bundesverbandes Lagerbehälter e.V.)

HEIZÖLTANK: NUTZEN ODER TAUSCHEN?

Hauseigentümer sind für den sicheren Zustand ihrer Immobilie verantwortlich und haben somit auch die gesetzlichen Regelungen für den sicheren Betrieb der Heizölanlage einzuhalten. Um festzustellen, ob diese den aktuellen Anforderungen entspricht oder ob sie gegebenenfalls instand gesetzt oder nachgerüstet werden muss, sollte ein Fachbetrieb oder ein Sachverständiger zurate gezogen werden.

Ist die Anlage in gutem Zustand und entspricht den gesetzlichen Anforderungen, kann sie natürlich grundsätzlich weiter genutzt werden.

Ausnahmen bilden Kunststofftanks, die vor mehr als 30 Jahren hergestellt wurden. Diese verlieren im Lauf der Zeit an Standfestigkeit und sollten ausgetauscht werden.

Im Falle von energetischen Sanierungsmaßnahmen, wie z.B. dem Austausch des Heizkessels oder der Hausdämmung, sinkt jedoch in der Regel der Energiebedarf. Dann kann es sinnvoll sein, die vorhandene Tankanlage gegen eine mit kleinerem Lagervolumen auszutauschen. Der frei werdende Platz kann folglich anderweitig genutzt werden.

Wer den alten Heizöltank in einem Zuge mit der Heizungsanlage erneuert, kann für die Gesamtkosten Fördermittel der KfW-Förderbank beantragen. Private Vermieter können in der Regel die Kosten einer neuen Tankanlage (ebenso wie die Kosten für eine Heizungsmodernisierung) im Jahr der Anschaffung als Erhaltungsaufwand in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

BEGRENZTE LEBENSDAUER VON KUNSTSTOFFTANKS

Der TÜV Nord informierte im April 2017 über die begrenzte Lebensdauer von Kunststoffbatteriebehältern aus thermoplastischen Werkstoffen (Polyethylen oder Polyamid).

Zuvor wies bereits der Bundesverband Lagerbehälter e.V. darauf hin, dass Heizöllagerbehälter aus Kunststoff auf einen sicheren Betrieb von 30 Jahren ausgeleget seien, daher wird (auch seitens der Hersteller) empfohlen diese Behälter nach Ablauf von 30 Jahren zu ersetzen. Lagerbehälter verlieren mit zunehmender Gebrauchsdauer aufgrund von Alterungsprozessen an Festigkeit und können folgende Probleme aufweisen (Ausführliche Beschreibungen entnehmen Sie bitte dem Schreiben des Bundesverbandes Lagerbehälter e.V.)

  • Ausbildung eines "Elefantenfußes",
  • Absenkung des Tankdaches (Sattelbildung),
  • beginnende Versprödung, starke Verfärbungen oder Rissbildungen (z.B. durch Sonneneinstrahlung/ Kellerfenster),
  • Unregelmäßigkeiten in der Geometrie der Tankanlage,
  • übermäßige Dehnung an exponierten Stellen

 

Bei Auftreten solcher Merkmale sollten die Anlagen unabhängig von deren Alter unbedingt ausgetauscht werden, da der sichere Betrieb nicht dauerhaft gewährleistet werden kann!

Ist ein Tank 30 Jahre alt (älter) und weist keines der beschriebenen Symptome auf, so kann er weiter betrieben werden, wenn die Anlage über einen ausreichenden und techn. einwandfreien Auffangraum verfügt. In diesem Fall sollte der Betreiber auf ein mögliches Betriebsrisiko hingewiesen werden.

Im Rahmen unserer Leistungen weisen wir die Betreiber solcher Tanks auf den Umstand und das damit verbundene Risiko hin. Wir empfehlen Ihnen aber dringend, die Warnungen des o.a. Bundesverbandes nicht zu ignorieren, denn Sie tragen als Betreiber das bestehende Risiko. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass ein durch Heizöl ausgelöster Umweltschaden von Ihrer Versicherung möglicherweise nicht gedeckt ist, wenn ermittelbar wird, dass bei der regelmäßigen Prüfung Ihrer Tanks zwar keine Mängel erkennbar waren aber die Nutzungsdauer von 30 Jahren deutlich überschritten worden ist.

Sollten Sie noch Fragen haben oder sich nicht sicher sein, ob dies Ihren Tank betrifft, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.